BA-Modul „Studienbezogenes Praktikum“
Praktische Erfahrung im Studium sammeln
Bachelorstudierende ab dem 3. Fachsemester haben die Möglichkeit, sich ein Praktikum oder eine Werkstudierendentätigkeit im Rahmen des Moduls „Studienbezogenes Praktikum“ anrechnen zu lassen. Dabei handelt es sich um eine unbenotete Studienleistung im Umfang von 5 ECTS, die eine Praktikumsdauer von mindestens 8 Wochen bzw. ein Äquivalent in Teilzeit sowie die Anfertigung eines Praktikumsberichts voraussetzt.
Die Zuständigkeit für die organisatorische und inhaltliche Betreuung liegt beim Career Service des Fachbereichs Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Die Anrechnungsmöglichkeiten des Moduls variieren nach Studiengang und ggf. auch nach dem gewählten Schwerpunkt. In der Regel ist das Modul anrechenbar über die „freie Vertiefung“, dem Vertiefungsbereich des Schwerpunkt oder die Studienrichtung. Dies ist über das Modulhandbuch des Studiengangs genau nachzuvollziehen.
Bitte lesen Sie vorab den Leitfaden des Praktikumsmoduls, in welchem Sie Informationen zum organisatorischen Ablauf und zu den inhaltlichen Anforderungen des Moduls finden. Bei weiteren Fragen steht Ihnen der Career Service am Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften gerne zur Verfügung.
Die ordnungsgemäße „Zulassung zum Praktikumsmodul“ ist rechtzeitig (vor Abschluss des anrechendbaren Praxiszeitraums) zu beantragen. Das Formular „Antrag auf Zulassung zum Praktikumsmodul“ ist ausgefüllt und zusammen mit einer Kopie des Praktikumsvertrags (bzw. einer Bescheinigung der Praktikumsstelle über Umfang und Art der Tätigkeit) per Mail beim Career Service am Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften einzureichen.