Aktualisierter Leitfaden zum Vertiefungsmodul „Studienbezogenes Praktikum“
Im Rahmen des Moduls „Studienbezogenes Praktikum“ können sich Bachelorstudierende ab dem 3. Fachsemester ein Praktikum oder eine Werksstudententätigkeit im Umfang von 5 ECTS anrechnen lassen.
Die Zulassungs- und Anrechnungsmodalitäten wurden in dem aktuellen Leitfaden um einige Neuregelungen ergänzt. Den aktualisierten Leitfaden zu dem Modul „Studienbezogenes Praktikum“ finden Sie unter: